Jugendschutz und Jugendveranstaltungen

Jugendschutz und Jugendveranstaltungen

Wenn Sie vorhaben, Ihre Veranstaltung auch Jugendlichen zugängig zu machen, müssen Sie einige zusätzlich Punkte aus dem Jugendschutzgesetz beachten. Das Jugendschutzgesetz hat den Zweck, Kinder und Jugendliche vor Gefahren und negativen Einflüssen u.a. in der Öffentlichkeit zu schützen.

Jugendschutz

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Jugendveranstaltungen

Zeitliche Fristen

Der Antrag für eine Jugendveranstaltung muss spätestens vier Woche vor Veranstaltungsbeginn beim Jugendamt eingegangen sein.

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