Ausschenken von alkoholhaltigen Getränken

Ausschenken von alkoholhaltigen Getränken

Sollen Getränke mit Alkohol mit Gewinnerzielungsabsichten (über den Selbstkostenpreis, auch wenn Gewinn gespendet werden soll) auf einer Veranstaltung mit einem besonderen Anlass ausgeschenkt werden, ist in den meisten Fällen eine vorübergehende Gestattung für den Alkoholausschank der zuständigen Gemeinde notwendig.

Ausschenken von alkoholhaltigen Getränken

Zeitliche Fristen

Ein Antrag auf Gestattung sollte mindestens 2 Wochen vor der Veranstaltung bei der Gemeinde gestellt werden. Je größer die Veranstaltung ist, desto früher sollte der Kontakt zur Gemeinde hergestellt werden.

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