Zelt

Einführung zum Brand- und Personenschutz in Gebäuden und Festzelten

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Veranstaltungen in freier Natur

Zeitliche Fristen

Je nach Größe der Veranstaltung: Kontaktaufnahme zur Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt mind. zwei Wochen vorher, bei großen Veranstaltungen mind. zwei Monate vorher

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Veranstaltungen mit Festzelt mit einer Grundfläche >> bis zu << 200 m² und mit einer Achsbreite von >> nicht mehr << als 10 m

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Veranstaltungen mit Festzelt mit einer Grundfläche >> größer << 200 m² und/oder >> größer << 10 Meter Achsweite

Zeitliche Fristen

Ein Zelt mit einer Grundfläche von mehr als 200 m² und/oder mehr als 10 Meter Achsweite muss mindestens eine Woche vor Aufbaubeginn beim Bauamt des Landratsamtes angezeigt werden.

Zur besseren Koordinierung wird jedoch eine Anzeige ca. 3 Wochen vorher empfohlen.

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