
Toiletten- und Sanitäranlagen
In unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes müssen ausreichende einwandfreie Toilettenanlagen vorhanden sein. Die Toilettenräume müssen für Damen und Herren getrennt sein.
Toiletten- und Sanitäranlagen
Die Zugänge zu den Toiletten sind sicher begehbar herzustellen und zu unterhalten. Die Wege und die Toiletten sind bei Dunkelheit ausreichend zu beleuchten. Auf die Toiletten ist auf der Veranstaltung (z.B. im Festzelt und auf dem Festplatz) durch Schilder hinzuweisen.
Die Abwässer der Toiletten- und Sanitäranlagen sind – soweit eine anderweitige Beseitigung z. B. durch Einleitung in die Kanalisation nicht möglich ist - in eine dichtschließende Grube einzuleiten, die mit einer sicheren Abdeckung versehen ist.
Die Toiletten sind laufend sauber zu halten, d.h. mindestens täglich 1-2-mal ist eine Reinigung mit handelsüblichen Reinigungsmitteln durchzuführen. Eine geeignete Person zur ständigen Nachschau wird empfohlen.
Für die in der Küche beschäftigten Personen müssen separate Toiletten vorhanden sein. Neben dem Handwaschbecken mit Warmwasserzufuhr (z. B. Boiler) sind Flüssigseife, Desinfektionsmittel und Einmalhandtücher bereitzuhalten.
Bei einem Toilettenwagen ist ein geeigneter Sichtschutz zwischen Zugang zur Damentoilette und zur Herrentoilette anzubringen.
- Für das Küchenpersonal ist eine gesonderte Toilette zur Verfügung zu stellen, um Infektionsketten zu vermeiden.
- Stellen Sie für Ihre Besucher, sofern keine anderweitigen Toilettenanlagen vorhanden, Miet-WC Anlagen auf.
- Halten Sie Ihre Toilettenanlage sauber, d.h. mindestens täglich 1-2-mal ist eine Reinigung mit handelsüblichen Reinigungsmitteln erforderlich. Bei Bedarf sind die Reinigungsintervalle zu verkürzen.
- Die Abwässer der Toiletten- und Sanitäranlagen sind – soweit eine anderweitige Beseitigung z. B. durch Einleitung in die Kanalisation nicht möglich ist - in eine dichtschließende Grube einzuleiten, die mit einer sicheren Abdeckung versehen ist.
- Abwasser aus der Küche darf ebenfalls weder versickert, noch in ein Gewässer eingeleitet werden.
Landratsamt Ostallgäu
Gesundheitsamt
08342 911-623
E-Mail schreibengesundheitsamt@lra-oal.bayern.de