Öffentliche Straßen

Öffentliche Straßen

Für Veranstaltungen, die auf oder neben einer öffentlichen Straße stattfinden müssen verschiedene Anträge gestellt werden. Kleinere, örtliche Brauchtumsveranstaltungen wie z.B. Kommunionszüge, kirchliche Prozessionen, etc. die auf nicht viel befahrenen Straßen zu einer verkehrsarmen Uhrzeit stattfinden, sind erlaubnisfrei und nur formlos anzuzeigen.

Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen

Zeitliche Fristen

Spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung müssen die jeweiligen Anträge eingereicht werden.

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