Sperrzeiten

Sperrzeiten

Die Sperrzeit in Bayern ist weitestgehend aufgehoben. Es gibt nur noch eine Sperrzeit zwischen 5 und 6 Uhr („Putzstunde“). Die Gemeinde kann jedoch aufgrund eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse die Sperrzeit verlängern (max. 19-8 Uhr).

Beachten von Sperrzeiten

Zeitliche Fristen

Die Veranstaltung sollte zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der Gemeinde gemeldet werden. In den meisten Fällen muss kein eigener Antrag gestellt werden, da die Gemeinde über die Sperrzeit im Rahmen der Gestattung für den Alkoholausschank mitentscheidet.

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