Santitätsdienst

Santitätsdienst

Viele Veranstalter beauftragen eine Hilfsorganisation für die sanitätsdienstliche Absicherung ihrer Veranstaltung. Im Fall einer genehmigungspflichtigen Veranstaltung wird dies auch von der Behörde so vorgeschrieben.

Sanitätsdienst beauftragen

Zeitliche Fristen

Sanitätsdienst spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung beauftragen.

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