Santitätsdienst
Viele Veranstalter beauftragen eine Hilfsorganisation für die sanitätsdienstliche Absicherung ihrer Veranstaltung. Im Fall einer genehmigungspflichtigen Veranstaltung wird dies auch von der Behörde so vorgeschrieben.
Sanitätsdienst beauftragen
Soll ein Sanitätsdienst beauftragt werden, wendet man sich beispielsweise an das Bayerische Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe oder eine andere Hilfsorganisation vor Ort.
Je nach Art und Größe der Veranstaltung sollte man sich mit den dortigen Fachleuten beraten, wie viele Sanitäter und welche Ausrüstung für die Veranstaltung bereitgestellt werden müssen.
Die Entscheidung über den Umfang des Sanitätsdienstes liegt aber nicht nur bei der Hilfsorganisation selbst, sondern wird von der genehmigenden Behörde (Gemeinde) getroffen. Die Behörde stimmt sich hierbei mit dem Zweckverband für Feuerwehr- und Rettungsdienstalarmierung ab und kann die Bewertung und Beauflagung auch an den Zweckverband für Feuerwehr- und Rettungsdienstalarmierung abgeben. Nach diesen Vorgaben, die dann auch im Genehmigungsbescheid der Veranstaltung stehen, richten sich Art und Umfang des Sanitätsdienstes.
Den Sanitätsdienst sollten Sie so früh wie möglich - mindestens vier Wochen vorher - schriftlich beantragen, da die Sanitäter ehrenamtlich arbeiten, d.h. in der Regel nur für Abend- oder Wochenendveranstaltungen zur Verfügung stehen.
Die Kosten für den Sanitätsdienst trägt der Veranstalter. Sie richten sich nach dem Umfang des beantragten Dienstes. Da die Sanitäter selbst ehrenamtlich arbeiten, ist es üblich, dass die Veranstalter ihnen freies Essen und Getränke zur Verfügung stellen.
- Ggf. Beratung der Hilfsorganisation zu Art und Umfang des Sanitätsdienstes einholen
- Ggf. Auflagen der Gemeinde einhalten
- Sanitätsdienst beauftragen
Zeitliche Fristen
Sanitätsdienst spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung beauftragen.