Nichtraucherschutz

Nichtraucherschutz

Veranstalter müssen sich an das Rauchverbot, das in Bayern in vielen Innenräumen und Einrichtungen gilt, halten und dies durchsetzen. Das Rauchverbot soll Menschen vor gesundheitlichen Gefahren durch Passivrauchen schützen.

Nichtraucherschutz

Als PDF speichern nur Aufgaben speichern