Lärmschutz

Lärmschutz

Bei Veranstaltungen - ganz gleich ob sie im Saal oder unter freiem Himmel stattfinden - kommt es immer wieder vor, dass sich die Anwohner über Ruhestörung und Lärmbelästigung durch laute Musik, laute Unterhaltungen auf der Straße oder durch an- oder abfahrende Autos beschweren. Lärmkonflikte bei Veranstaltungen lassen sich vermeiden, wenn Lärmschutzaspekte bereits bei der Planung von Veranstaltungen bedacht und erforderliche Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen werden.

Lärmschutz

Zeitliche Fristen

Anwohner mindestens zehn Tage vor der Veranstaltung in angemessener Form über die Veranstaltung informieren und Kontakt zur zuständigen Polizeiinspektion eine Woche vor der Veranstaltung suchen und über Veranstaltung informieren

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