Künstlersozialabgaben

Künstlersozialabgaben

In bestimmten Fällen kann es sein, dass für Veranstaltungen, die künstlerische oder publizistische Leistungen oder Werke in Anspruch, Künstlersozialabgaben gezahlt werden müssen.

Laut Künstlersozialkasse sind im Veranstaltungsbereich die meisten „nicht kommerziellen“ Veranstalter und Vereine in der Regel abgabefrei, sofern diese nicht mehr als drei Veranstaltungen jährlich durchführen und die Gesamtsumme aller Entgelte in einem Jahr 450 Euro übersteigt. Das gilt vor allem für Hobby- und Laienmusikvereinigungen, Liebhaberorchester, Amateurtheater und zum Teil auch für Karnevalsvereine.

Künstlersozialabgaben

Zeitliche Fristen

Die Summe aller an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte eines Jahres ist bis zum 31.03. des Folgejahres an die Künstlersozialkasse zu melden. Auf diese Jahresmeldung erfolgt eine Abrechnung der Künstlersozialabgabe des Vorjahres.

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