Grünes Kennzeichen
Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen sind für den Zeitraum des Einsatzes bei der Veranstaltung nicht mehr steuerbefreit.
Einsatz von Fahrzeugen mit grünem Kennzeichen
- Besitzer muss den Einsatz des Fahrzeugs mit grünem Kennzeichen für eine Veranstaltung beim Zoll für den Zeitraum der Nutzung für die Veranstaltung schriftlich anmelden und Steuern bezahlen
Einfacher ist es, wenn Sie ein Fahrzeug (z.B. auch einige Traktoren) nutzen können, welches ein schwarzes Kennzeichen hat. Dann spielt das Thema Steuern keine Rolle.
Hauptzollamt Augsburg
Dienststelle Memmingen
Riedbachstraße 13
87700 Memmingen
08331 95083-50
E-Mail schreibenkfz-steuer.memmingen@zoll.bund.de
Zeitliche Fristen
Rechtzeitig vor dem geplanten Einsatz für die Veranstaltung beim Zoll schriftlich anmelden.