GEMA

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Soll auf der Veranstaltung öffentlich Musik gespielt werden? Dann muss der Veranstalter prüfen, ob eine Anmeldung der Musiknutzung bei der GEMA notwendig ist. Dies ist der Fall, wenn urheberrechtlich geschützte Lieder genutzt werden. Der Veranstalter muss dann die Einwilligung der GEMA einholen, welche die Nutzungsrechte an diesen Liedern wahrnimmt.

Musik spielen

Zeitliche Fristen

Musiknutzung mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung bei der GEMA anmelden.

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