Drohnen und Luftaufnahmen

Drohnen und Luftaufnahmen

Bei Veranstaltungen ist ihr Einsatz jedoch nur nach vorheriger Abstimmung mit der Veranstaltungsleitung zulässig. Maßgeblich sind die geltenden EU- und deutschen Luftverkehrsregeln. Insbesondere dürfen Drohnen in der offenen Kategorie nicht über Menschenansammlungen betrieben werden.

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