weniger als 200 Personen
Veranstaltungen in ursprünglich nicht für diesen Zweck errichteten und so auch nicht genehmigten Gebäuden, mit >> weniger << als 200 Besuchern (z.B. Stadel, Maschinenhalle oder Werkstatt)
Eine Veranstaltung mit sichergestellt weniger als 200 Besuchern muss nicht beim Landratsamt/Staatlichem Bauamt angezeigt werden.
Bei einer solchen Veranstaltung ist der Veranstalter selbst für die Sicherheit seiner Gäste, Besucher, Helfer und Mitwirkenden verantwortlich (wie er dies auch bei nicht öffentlich zugänglichen und deshalb nicht anzeigepflichtigen privaten Festen mit mehr als 200 Besuchern ist).
Die Sicherstellung, dass die zulässige Anzahl von 200 Besuchern nicht überschritten wird, obliegt dem Veranstalter. Dies ist zB. durch eine Einlasskontrolle mit Zählung der eintretenden Personen zu kontrollieren.
Ferner hat er eigenverantwortlich Vorkehrungen zu treffen, die die Sicherheit gewährleisten und haftet auch dementsprechend selbst dafür.
Dazu gehört insbesondere, dass Flucht- und Rettungswege freigehalten werden, geeignete Notausgänge vorhanden sind, Brandgefahren möglichst vermieden werden, technische Einrichtungen sicher betrieben werden und im Notfall eine geordnete Räumung des Gebäudes möglich ist à sh. Checkliste.
Auch sollte der Veranstalter im Vorfeld klären, ob eine Haftpflichtversicherung besteht oder abgeschlossen werden sollte, die mögliche Schäden im Zusammenhang mit der Veranstaltung abdeckt.
Ggf. ist auch Kontakt mit der Feuerwehr aufzunehmen, um in Absprache mit dieser die Veranstaltung auszurichten und zu sichern. Eventuell kann auch die Bereitstellung einer Brandsicherheitswache erforderlich sein.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer "Checkliste zum sicheren Betrieb bei Festen in Gebäuden mit weniger als 200 Besuchern" unten unter "Dokumente zum Herunterladen".
Diese Checkliste soll dem Veranstalter und auch dem Grundstückseigentümer als Hilfe dienen. Sie weist auf die richtige Planung im Vorfeld der Veranstaltung hin und gibt allgemeine Tipps und Hinweise zum Brand- und Personenschutz, die die Sicherheit der Besucher mit gewährleisten helfen.
Wichtiger Hinweis zur Checkliste: Ein Anspruch auf Vollständigkeit dieser Checkliste kann nicht abgeleitet werden, da jede Örtlichkeit andere Kriterien vorweist, die es zu beachten gilt.Sie ersetzt keine individuelle Gefährdungsbeurteilung. Je nach Art der Veranstaltung (z.B. Musikveranstaltung, Vereinsfeier, Ausstellung), baulicher Situation des Gebäudes und Zahl der anwesenden Personen können zusätzliche Maßnahmen erforderlich werden, etwa eine besondere Regelung des Zu- und Abgangs, die Bestellung eines Verantwortlichen für Sicherheit oder die Abstimmung mit Feuerwehr oder Rettungsdienst. Der Veranstalter und der Grundstückseigentümer sind daher gehalten, die örtlichen Gegebenheiten sorgfältig zu prüfen und im Zweifel fachkundigen Rat (z.B. bei Feuerwehr, Brandschutzdienststellen oder auch Fachplanern) einzuholen.
- Der Veranstalter ist für die Einhaltung der zulässigen Besucherzahl von maximal 200 Besuchern verantwortlich.
- Der Veranstalter hat die Sicherheit seiner Gäste, Mitwirkenden und Helfer eigenverantwortlich sicherzustellen.
- Ggf. ist auf ausreichenden Versicherungsschutz zu achten, da im Regelfall die ggf. bestehende Gebäude- oder Haftpflichtversicherung solche Veranstaltungen nicht abdeckt.
- Ggf. ist auch Kontakt mit der Feuerwehr aufzunehmen, um in Absprache mit dieser die Veranstaltung auszurichten und zu sichern.
Landratsamt
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E-Mail schreibenstefan.gossner@lra-oal.bayern.de
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