Verlust
Steuern zahlen
Sobald eine „Gewinnerzielungsabsicht“ im Sinne des Finanzamtes vorliegt, handelt es sich um eine gewerbsmäßige Veranstaltung und es müssen prinzipiell - sofern der Gewinn über einem bestimmten Betrag ist - Steuern gezahlt werden. Dabei ist es unabhängig, wozu der Gewinn verwendet wird (z.B. Spende, Jugendarbeit). Bei gewinnorientierten Veranstaltungen sind in der Regel Umsatz und Gewinn dem Finanzamt zu melden. Wichtig ist, dass Verluste zu vermeiden sind, um die Gemeinnützigkeit nicht zu gefährdenden.
Diese Meldung erfolgt mit dem Genehmigungsbescheid der Gemeinde.
Körperschaftssteuer wird erst fällig, wenn gemeinnützige Vereine den Freibetrag von derzeit 45.000 € Jahresbruttoeinnahmen und 5.000 € Gewinn überschreiten.
Umsatzsteuerpflichtig werden Vereine dann, wenn die Umsatzgrenze von 22.000 € voraussichtlich überschritten wird. Ist man einmal umsatzsteuerpflichtig geworden, so muss der Verein auch die folgenden Jahre eine Steuererklärung über die Vereinsfinanzen abgeben.
Für nähere Auskünfte wenden Sie sich an das zuständige Finanzamt Kaufbeuren.
Finanzamt Kaufbeuren mit der Außenstelle Füssen
Ansprechpartner für Vereine
Remboldstr. 21
87600 Kaufbeuren
08341 802-936
Finanzamt Kaufbeuren mit der Außenstelle Füssen
Ansprechpartner für Vereine
Remboldstr. 21
87600 Kaufbeuren
08341 802-937