Trinkwasser
Nachhaltigkeit
Gastronomie
- Cateringunternehmen und Gastronomen aus der Region sind zu bevorzugen - Eine Liste stellt das Regionalmanagement und die Öko-Modellregion gerne zur Verfügung.
- Saisonale, ökologische Produkte aus der Region sind zu bevorzugen.
Energie
- Feststrom und Wasserleitungen am Veranstaltungsort
- Klimafreundlicher Veranstaltungsort: Energiebilanz, Öko-Strom, ...
- Kein übermäßiges Heizen/Kühlen von Veranstaltungsräumen
- Einsatz energieeffizienter Geräte
- Ggf. Maßnahmen zur Klimakompensation
Sanitär
- Nutzung bestehender Sanitäranlagen (ans städtische Abwassersystem angeschlossen)
- Verwendung mobiler Toiletten (mit nachträglicher Einleitung ins Abwassersystem)
- Evtl. ressourcensparende Alternativen: Komposttoiletten, Vakuumtoiletten
Abfall
- Abfallinseln für getrennte Abfallerfassung, Erstellung eines Recyclingkonzepts für den Veranstaltungsort
- Einsatz ökologisch vorteilhafter Verpackungen, z.B. Mehrweg
- Verwendung von Mehrweggeschirr, -besteck und -bechern
- Weitere Abfallvermeidungsstrategien z.B. Einsatz von Spendersystemen für Senf und Ketchup statt Portionsverpackungen,
- Verwendung von unverpackten Lebensmitteln aus der Region,
- Einlassbändchen aus Papier oder Naturmaterialien
- Vermüllung (Littering) vermeiden z.B. Aufstellen von Aschenbechern
Programm
- Regionale Programmmacherinnen und -macher
- Alternativ: Klimafreundliche Unterbringung und evtl. Anreise von externen Programmmachern Umweltbildungsbezogene Themen
-
Öffentlichkeitsarbeit
- Schwerpunkt auf digitaler Kommunikation (Social Media, Website, App, …)
- 100-prozentiges Recyclingpapier (Blauer Engel) bei Printmedien
- Verzicht auf Wegwerfartikel oder Verwendung nachhaltiger Alternativen
- Hinweis auf ÖPNV-Anbindung, Anreise mit dem Rad, Abfallvermeidung
Soziales
- Barrierefreie Infrastruktur: Toilette, Erreichbarkeit, Teilnahme, Hörschleife/Hörkoffer, ggf. Gebärdendolmetscher
- Eintrittspreise/Ermäßigungen, die Teilhabe für alle ermöglichen z.B. Studierende, Sozialhilfeempfangende etc.
- Bezahlbare Preise am Veranstaltungsort z.B. für Essen
- Kostenloses Leitungswasser für Gäste Geschlechter- und diversitätssensible Sprache in Öffentlichkeitsarbeit und während Veranstaltung
- Leichte, verständliche Sprache (abhängig vom Format)
- Beteiligung und Förderung von Freiwilligen und Ehrenamtlichen, wenn möglich
Landratsamt Ostallgäu
Projektmanagerin Öko-Modellregion
Frau
Lisa
Mader
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
08342 911-453
E-Mail schreibenlisa.mader@lra-oal.bayern.de
Trinkwasserversorgungsanlagen
Materialauswahl für das Trinkwasserleitungssystem
- Das verwendete Installationsmaterial (Schläuche, starre Leitungsteile, Armaturen, Verteiler) muss aus trinkwassergeeignetem Material bestehen und darf keine Beschädigungen aufweisen.
- Trinkwassergeeignet sind Materialien, die ein DVGW-Zertifikat (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) erhalten haben bzw. nach den KTW-Empfehlungen des Umweltbundesamtes geprüft sind. Auch bei der Verwendung von starren Leitungssystemen aus verzinkten Stahlrohren, Edelstahl-, Kunststoff- oder Kupferleitungen ist darauf zu achten, dass diese eine entsprechende Kennzeichnung und Zulassung besitzen.
- Schlauchzuleitungen müssen die Prüfzeichen nach KTW (Mindestanforderung: Prüfung nach Kategorie „C“) und DVGW-W 270 oder DVGW VP 549 aufweisen. Entscheidend ist in diesem Zusammenhang der Nachweis der Trinkwassereignung des Schlauchmaterials, die durch die o. g. Prüfzeichen belegt wird. Die Verwendung der Produkte eines bestimmten Schlauchherstellers wird nicht vorgegeben. Der Einsatz von Schlauchmaterial ohne die o. g. Prüfzeichen ist nicht zulässig.
- Bei Neuanschaffung wird dringend empfohlen, Schlauchmaterial zu erwerben, das mindestens die Anforderungen der KTW-Empfehlungen - Prüfung nach Kategorie „A“ erfüllt.
- Gartenschläuche und -armaturen sowie ähnliche für Trinkwasser ungeeignete/ungeprüfte Materialien dürfen auf keinen Fall in der Trinkwasserinstallation verwendet werden!
- Der Leitungsquerschnitt ist angepasst gering zu dimensionieren, damit ein schneller Durchfluss des Trinkwassers sichergestellt, unnötige Standzeiten und eine mit unerwünschtem Keimwachstum einhergehende Erwärmung des Trinkwassers vermieden werden.
- Abwasserleitung müssen zum Ausschluss von Verwechslungen und zur Vermeidung von Wechseleinsatzmöglichkeiten (Trinkwasserversorgung / Abwasserentsorgung) sowohl optisch als auch anschlusstechnisch unterschiedlich gestaltet sein.
Installation des Trinkwassersystems
- Die gesamte Installation des Leitungssystems einschließlich der Zapfhähne sollte von einer qualifizierten Sanitärfachfirma ausgeführt werden. Die weiterführenden Anschlussteile sind so zu verlegen und abzusichern, dass keine schädlichen Einwirkungen durch Wasserstagnation, Rücksaugen, Rückdrücken an der Entnahmestelle entstehen können. Bei der Verlegung der Leitungen ist zudem darauf zu achten, dass diese vor starker Sonneneinstrahlung, Verschmutzung durch direkten Kontakt mit dem Erdboden sowie Zerstörung durch Vandalismus geschützt sind.
- Zwischen dem öffentlichen Versorgungsnetz und den Anschlussleitungen muss eine zugelassene und funktionierende Absicherungen (mindestens kontrollierbarer Rückflussverhinderer EA gemäß DIN EN 1717 DIN) eingebaut werden. Die Einbaustelle sollte möglichst nahe am Endverbraucher (Betrieb) liegen. Wird aus einem öffentlichen Trinkwasseranschluss über eine Schlauchleitung gleichzeitig Wasser für einen Gewerbetrieb und für den privaten Bereich (z. B. Wohnwagen) entnommen, so muss ggf. auch die private Zuleitung durch einen kontrollierbaren Rückflussverhinderer EA abgesichert werden.
- Es dürfen nur hygienisch einwandfreie Leitungen, Kupplungsstücke und Anschlussventile verwendet werden. Erforderlichenfalls ist vor Inbetriebnahme dieser Bauteile eine Desinfektion (z.B. mit Chlorlösung) durchzuführen.
- Die Wasserüberleitung zu betriebsfremden Wohnwagen/benachbarten Betrieben ist unzulässig. Nicht genutzte Anschlusskupplungen an Wasserverteilern sind mit Blindstopfen zu verschließen.
Betrieb des Trinkwasserleitungssystems
- Der Anschlussnehmer ist für den ordnungsgemäßen Betrieb der Trinkwasserinstallation und die Einhaltung der Qualitätsanforderungen der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) an den einzelnen Zapfstellen verantwortlich. Etwaige Störungen mit einer zu erwartenden bzw. bereits eingetretenen Beeinträchtigung der Wasserqualität sind dem Landratsamt Ostallgäu – Gesundheitsamt unverzüglich zu melden. Darüber hinaus sind in Abstimmung mit dem Landratsamt Maßnahmen zur Beseitigung der Ursachen und gegebenenfalls entsprechende Untersuchungen einzuleiten.
- Nach Anschluss der Schläuche und Leitungen sind diese bei maximalem Durchfluss mindestens 15 Minuten zu spülen.
- Vor Betriebsbeginn und nach längeren Betriebspausen (über 2 Stunden) sind die Schläuche und Leitungen erneut 5 Minuten zu spülen.
- Eine Stagnation des Trinkwassers in den Wasserleitungen ist zu unterbinden. Ggf. ist für einen ständigen Durchfluss zu sorgen.
- Die Wassertemperatur darf 25°C nicht überschreiten und ist in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Gleichermaßen sind die oberirdisch verlegten Leitungen, Schläuche, Anschlüsse und Armaturen täglich auf Unversehrtheit und Verschmutzungen zu kontrollieren. Vor und während der Veranstaltung ist den Mitarbeitern des RGU-HU-UHM jederzeit die Entnahme von Wasserproben zum Nachweis/Ausschluss gesundheitsrelevanter Beeinträchtigungen des in den privaten Anschlussleitungen beförderten Trinkwassers zu ermöglichen. Die Kosten der Probenahmen und Untersuchungen sind vom jeweiligen Anschlussnehmer zu tragen.
Trinkwasservorratsbehälter
- Sollte es keine Wasserleitung zur Veranstaltung (z.B. Zeltlager) geben, müssen Sie Trinkwasser in dafür bestimmten Behältnissen lagern.
- Trinkwasservorratsbehälter in Form eingebauter Tanks oder bereitgestellter Kanister müssen ebenfalls aus trinkwassergeeignetem, transparentem (gilt nur für Kunststoffbehälter) Material bestehen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die Behälter eine weite Öffnung besitzen und einer mechanischen Reinigung gut zugänglich sind. Die Behälter dürfen keine Beschädigungen oder Verschleißmerkmale aufweisen.
- Die Behälter sind regelmäßig gründlich zu reinigen und mit einem hierfür zugelassenen Desinfektionsmittel (z.B. auf Chlorbasis) zu desinfizieren (z.B. zweimal pro Woche). Dabei muss unbedingt die vorgeschriebene Konzentration und die Einwirkzeit des Desinfektionsmittels eingehalten werden sowie der Behälter mit frischem Trinkwasser nachgespült werden. Keinesfalls dürfen in den Vorratsbehältern Verschmutzungen sichtbar werden.
- Der Wasservorrat ist an die tatsächlich benötigte Wassermenge anzupassen und sollte mehrmals täglich verbraucht sowie entsprechend erneuert werden. Es ist darauf zu achten, dass die Trinkwasserbehälter vor Erwärmung geschützt an dunklen und kühlen Standorten vorgehalten werden.
- Bei der Tankbefüllung über bedarfsweise kurzzeitig eingesetzte Schlauchwege ist das Schlauchmaterial vor dem Befüllen des Tanksystems zu spülen. Bei der Schlauchmaterialauswahl sind die umseitig genannten Anforderungen (Prüfzeichen KTW und DVGW W 270 oder DVGW VP 549) zu beachten. Ein Bodenkontakt der Anschlussstücke des Schlauchsystems ist dabei unbedingt zu vermeiden. Nach dem Füllvorgang ist das Schlauchmaterial vollständig zu entleeren; die Schlauchenden sind vor Verunreinigung zu schützen.
- Die Temperatur des Kaltwassers sollte 8 – 12 °C betragen; eine Temperatur von 17 °C sollte nicht überschritten werden (Höhere Temperaturen des Kaltwassers begünstigen eine Verkeimung. Daher wird empfohlen, das Wasser in den Vorratsbehältern täglich zu erneuern oder durch technische Maßnahmen zu kühlen).
- Die Vorratsbehälter und die Leitungssysteme für das Trinkwasser sind gegen direkte Sonneneinstrahlung durch geeignete Abdeckungen zu schützen.
- Hygiene der Trinkwasserversorgungsanlage sicherstellen, indem die Reglungen für Materialauswahl, Installation und den Betrieb der Trinkwasserversorgungssystems sowie für Trinkwasserversorgungsbehälter eingehalten werden.
- Wasserleitungen, die keinen ständigen Durchfluss haben, sind vor Inbetriebnahme gründlich zu spülen und zu desinfizieren.
- Eine Stagnation des Trinkwassers in den Wasserleitungen ist zu unterbinden. Ggf. ist für einen ständigen Durchfluss zu sorgen.
- Sollte es keine Wasserleitung zur Veranstaltung geben, müssen Sie Trinkwasser in dafür bestimmten Behältnissen lagern. Hierbei ist zu beachten, dass sie für die Aufbewahrung von Trinkwasser zulässig sind. Verwenden Sie nur saubere Behältnisse!
- Trinkwasser kann durch unsachgemäße technische Infrastruktur verkeimen. Es muss zwingend darauf geachtet werden, dass durch entsprechende Maßnahmen (z.B. Kühlung, Verhinderung der Stagnation, regelmäßiger Wasseraustausch, Desinfektion nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik) eine Verkeimung des Trinkwassers und somit eine Gesundheitsgefährdung verhindert wird.
- Die Behältnisse müssen täglich neu befüllt werden und mindestens 1x wöchentlich gereinigt bzw. desinfiziert werden. Achten Sie darauf, dass der Trinkwasservorrat nicht in der Sonne steht.
- Die Wasserversorgungsanlage muss der Trinkwasserverordnung 2001 sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
- Wenn Schläuche zur Trinkwasserversorgung benutzt werden, ist darauf zu achten, dass die Schläuche hierfür geeignet sind. Die verwendeten Schläuche und Bauteile müssen aus trinkwassergeeignetem, undurchsichtigem Material bestehen und sie dürfen keine Beschädigungen aufweisen. Zudem sind sie so zu verlegen, dass sie keiner direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind.
- Zulässig sind Materialien mit DVGW-Prüfung (z.B. PE-Rohre oder flexible Schläuche mit den Prüfzeichen KTW (Kategorie A) oder DVGW-W 270)
Landratsamt Ostallgäu
Gesundheitsamt
08342 911-623
E-Mail schreibengesundheitsamt@lra-oal.bayern.de