Sperrzeiten
Beachten von Sperrzeiten
Zum 01.01.2005 wurde die Sperrzeit in Bayern weitestgehend aufgehoben. Nur noch von 5 bis 6 Uhr ist kraft Gesetz eine Sperrstunde („Putzstunde“) einzuhalten. Die Gemeinden können jedoch aufgrund eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse die Sperrzeit verlängern. Maximal kann eine Sperrzeit von 19 bis 8 Uhr eingeführt werden.
Die Bayerische Polizei hat festgestellt, dass die alkoholbeeinflussten Gesamtstraftaten zur Nachtzeit (1 bis 6 Uhr) im Zeitraum von 2001 bis 2009 um 70,4 % zugenommen haben; innerhalb dieser Straftaten sind vor allem Rohheitsdelikte (Körperverletzung, u.a.) maßgeblich, die sogar ein Plus von 89,9 % aufweisen. Dieser bayernweite Trend lässt sich auch an den Kriminalitätsstatistiken des Polizeipräsidiums Kempten und den Erfahrungen der örtlichen Polizeidienststellen im Landkreis Ostallgäu nachvollziehen.
- Veranstaltung 14 Tage vorher bei der Gemeinde anmelden, außer es wird ein Antrag auf Gestattung für Alkoholausschank bei der Gemeinde gestellt, denn darin wird auch die Sperrzeit bearbeitet
- Prüfen, ob die Gemeinde die Sperrzeit erweitert
- Überlegen, ob ein festes Ende der Veranstaltung festgelegt wird, um alkoholbeeinflusste Straftaten zu verringern
Landratsamt Ostallgäu
Sicherheit und Ordnung
Herr
Marek
Marquardt
08342 911-322
E-Mail schreibenMarek.Marquardt@lra-oal.bayern.de
Zeitliche Fristen
Die Veranstaltung sollte zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der Gemeinde gemeldet werden. In den meisten Fällen muss kein eigener Antrag gestellt werden, da die Gemeinde über die Sperrzeit im Rahmen der Gestattung für den Alkoholausschank mitentscheidet.