Sperrzeiten

Beachten von Sperrzeiten

Zeitliche Fristen

Die Veranstaltung sollte zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der Gemeinde gemeldet werden. In den meisten Fällen muss kein eigener Antrag gestellt werden, da die Gemeinde über die Sperrzeit im Rahmen der Gestattung für den Alkoholausschank mitentscheidet.

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