Security
Sicherheitsdienst beauftragen
Die Entscheidung, professionelle Sicherheitskräfte zu engagieren oder nicht, hängt von der Größe der Veranstaltung und vom erwarteten Gefahrenpotential ab. Je nach Charakter der Veranstaltung wird ein Ordner pro 50 Besucher empfohlen.
Möglichkeiten und Grenzen von Sicherheitskräften
Ausgebildete Security-Kräfte können in der Regel einen gewaltfreien Ablauf gewährleisten und verfügen über Strategien und Methoden, um Konflikte zu regeln und bei Problemen angemessen zu reagieren. Eigene und private Sicherheitskräfte haben keinerlei Hoheitsrechte, wie sie der Polizei zustehen. Sie dürfen ausschließlich privatrechtlich und im Sinne der „Not- und Jedermannrechte“, wie sie jedem Eigentümer und Mieter zustehen, tätig werden.
Wichtige Hinweise, wenn ein Sicherheitsdienst beauftragt wird:
- ausreichende Anzahl von Ordnern (z.B. pro 50 Besucher je eine Ordnungsperson, je zehn Ordnungspersonen mindestens eine weibliche Ordnungsperson) ist anwesend und sorgt vor und innerhalb der Veranstaltungsstätte für die erforderliche Sicherheit
- Ordner sind durch Armbinden oder einheitlichen Oberbekleidungen erkennbar
- Personal ist volljährig und für die Aufgabe geeignet
- Personal wird namentlich dokumentiert und Liste wird drei Monate aufbewahrt, um bei Bedarf der Gemeinde, der Polizei und dem Landratsamt vorgelegt zu werden
- Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass die Besucher keinerlei Feuerwerkskörper, Hieb- und Stichwaffen, Schusswaffen oder Schlagwerkzeuge mit sich führen; die Sicherheitskräfte kontrollieren dies
- Für eventuell abgenommene Gegenstände stehen geeignete Behälter an der Einlassstelle bereitzuhalten.
- Weibliche Besucher werden ausschließlich vom weiblichen Ordnungspersonal kontrolliert
- Ordner dürfen nicht mit anderen Aufgaben wie z.B. Ausschank betraut sein und während der Veranstaltung keinen Alkohol oder Drogen zu sich nehmen
- Ordnungspersonal ist vom Veranstalter in die Bestimmungen des Jugendschutzes einzuweisen
- Leiter der Veranstaltung sowie Leiter des Ordnungsdienstes müssen ständig vor Ort über eine technische Einrichtung erreichbar sein
- dienstlich anwesenden Beamten und Angestellten der Gemeinde, des Landratsamtes, der Polizei, des Sanitätsdienstes und der Feuerwehr ist der ungehinderte Zutritt zur Veranstaltung zu gewähren; Anordnungen dieser Personen ist sofort Folge zu leisten
- Sicherheitsdienst beauftragen
- Sicherstellen, dass ausreichen Ordnungspersonal eingesetzt wird (grobe Richtwerte: ein Ordner pro 50 Besucher, mind. eine Frau, eine Frau pro 10 Ordnern), Personal volljährig und geeignet ist
- Sicherstellen, dass Ordnungspersonal erkennbar ist (Armbinde, Bekleidung)
- Personal namentlich dokumentieren und Liste drei Monate aufbewahren
- Sicherheitspersonal in Aufgaben und Pflichten einweisen
- Gegebenenfalls weitere Auflagen aus Bescheid beachten