Open Air

Lärmschutz

Zeitliche Fristen

Anwohner mindestens zehn Tage vor der Veranstaltung in angemessener Form über die Veranstaltung informieren und Kontakt zur zuständigen Polizeiinspektion eine Woche vor der Veranstaltung suchen und über Veranstaltung informieren

Links

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Veranstaltungen in freier Natur

Zeitliche Fristen

Je nach Größe der Veranstaltung: Kontaktaufnahme zur Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt mind. zwei Wochen vorher, bei großen Veranstaltungen mind. zwei Monate vorher

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