Motorsport
Motorsportliche Veranstaltungen
Die Durchführung einer motorsportlichen Veranstaltung ist beim Landratsamt formlos zu beantragen. Soweit erforderlich, werden Feuerwehr, Rettungsdienst, Naturschutzbehörden und ggf. weitere Behörden und öffentliche Stellen, deren Zuständigkeit berührt wird, am Antragsverfahren beteiligt.
Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Art der Veranstaltung
- Ort der Veranstaltung
- Zeit der Veranstaltung
- Zahl der zuzulassenden Teilnehmer
- voraussichtliche Anzahl der Zuschauer
- Zahl der vorgesehenen Ordner
- Nachweis über Brandschutz- und ggf. Lärmschutzmaßnahmen
- ggf. Beschreibung und Vorhaltung ausreichender Schutzausrüstung der Darsteller und Hilfspersonal
- Sicherstellung und Beauftragung eines geeigneten Sanitäts- und Brandschutzdienstes
- deutliche Kennzeichnung von Rettungswegen
- Erklärung (formlos) über die Freistellung der Behörden (Gemeinde, Landratsamt und Freistaat Bayern) von allen Schadens-/ Ersatzansprüchen
- Lageplan mit Darstellung der Strecke, Fahrerlager, Bemaßung, Zufahrten zur Strecke, Zuschauerbereiche, Sicherheitszonen /-bereiche usw.
- Einverständniserklärung der Grundstückseigentümer
- Versicherungsbestätigung (Veranstalterhaftpflicht- /Unfallversicherung mit Sachschadens- und Personenhaftpflicht - auch für Zuschauer - die bei allen Schadensfällen aufgrund der Veranstaltung eintritt)
- Streckenplan
Der Veranstalter muss gegebenfalls ein Sicherheitskonzept vorlegen, das abhängig vom Ablauf der geplanten Veranstaltung alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen beschreibt. In dem Sicherheitskonzept sind insbesondere anzugeben:
- wie groß die vorgesehenen Aktionsflächen sind
- welche Lage und Beschaffenheit diese haben (geteert, gepflastert, unbefestigt)
- an welcher Stelle und in welchem Umfang Zuschauerbereiche (einschl. Steh- /Sitzplätze oder Tribünen) vorhanden sind
- inwieweit Absperrungen (welcher Bauart) und Schutzeinrichtungen, -zonen, insbesondere in den Zuschauerbereichen, vorgesehen sind und das unbefugte Betreten von allen Seiten ausgeschlossen werden kann
- wie viele Parkplätze vorhanden sind und
- wie die Veranstaltung inhaltlich konzipiert ist, d. h. welche Aktionen (Veranstaltungsablauf, auch der zeitliche Ablauf und Organisation) geplant sind, wo und in welchem Umfang ggf. leicht entzündbare Flüssigkeiten (Tankbehälter, Benzinkanister usw.) gesichert werden sollen sowie ob und in welchem Umfang Bewirtung beabsichtigt und die Einrichtung von Verkaufsständen geplant ist.
Entstehende Kosten:
Gebührenrahmen von 30 € bis 1.250 €
- Erlaubnis für die motorsportliche Veranstaltung bei der Sicherheitsbehörde im Landratsamt unter Angabe der oben genannten Punkte formlos anfordern
- Gegebenenfalls Sicherheitskonzept bei der Sicherheitsbehörde im Landratsamt unter Berücksichtigung der oben genannten Punkte vorlegen
Landratsamt Ostallgäu
Sicherheit und Ordnung
Herr
Christian
Rieger
08342 911-298
E-Mail schreibenchristian.rieger@lra-oal.bayern.de
Zeitliche Fristen
Erlaubnis für motorsportliche Veranstaltung frühzeitig vor Beginn der Veranstaltung bei der Sicherheitsbehörde des Landratsamtes anfordern