Luftaufnahme
Drohnen und Luftaufnahmen
Auch wenn ein externer Fotograf, Vereinsmitglied oder Dienstleister fliegt, ist es empfehlenswert, dass der Veranstalter den Einsatz vorab prüft und dokumentiert:
- Wer fliegt (Pilot / Betreiber)?
- Welche Drohne wird eingesetzt?
- Zu welchem Zweck soll der Flug erfolgen?
- Wo und wann genau ist der Einsatz geplant?
- Wie wird sichergestellt, dass keine Menschenansammlung überflogen wird?
- Ist das Gebiet luftrechtlich zulässig?
- Sind Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte geklärt?
- Wie werden Besucherinnen und Besucher über Aufnahmen informiert?
Weiterführende Informationen bietet der offizielle Flyer des Bundesministeriums für Verkehr: „Drohnen – Freiheit und Sicherheit für die unbemannte Luftfahrt“ (unten verlinkt).
- Drohneneinsatz vorab abstimmen
- Pilot / Betreiber und Zweck benennen
- Ort und Zeit des Fluges festlegen
- Überflug von Menschenansammlungen ausschließen
- Nachweise und luftrechtliche Vorgaben prüfen
- Datenschutz und Besucherinformation sicherstellen
- Einsatz dokumentieren
- Keine spontanen Flüge zulassen
- Flug bei Unsicherheiten abbrechen
Wenn Luftbilder oder Videoaufnahmen geplant sind, sollte dies nicht spontan am Veranstaltungstag erfolgen. Sobald Besucher dicht stehen oder der Pilot keinen sicheren Abstand zu unbeteiligten Personen einhalten kann, ist ein Flug in der offenen Kategorie problematisch oder unzulässig.
Dokumente zum Herunterladen
Links
- BMV: EU-Regelungen für Drohnen – Überblick zu Kategorien, Höhe, Genehmigungen und geografischen Gebieten.
- dipul – Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt – offizielle Karte und Informationen zu geografischen Gebieten in Deutschland.
- Website des Luftamtes Südbayern und Informationen zu Drohnen und Flugmodellen