Landschaftsschutzgebiet
Veranstaltungen in freier Natur
Bei Veranstaltungen in freier Natur (z.B. Sportveranstaltungen, Open Air, Zeltlager, Veranstaltungen mit Feuerwerk) hat der Veranstalter grundsätzlich darauf zu achten, dass Beeinträchtigungen der Natur oder Landschaft vermieden werden. Zudem ist der Artenschutz zu beachten (u. a. Vogelbrutzeit).
Außerhalb geschlossener Ortschaften ist bei Veranstaltungen immer zu prüfen, ob hierdurch Belange des Natur- und Umweltschutzes (z. B. Artenschutz, Biotope) betroffen sein könnten. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn die Veranstaltung in einem Landschaftsschutzgebiet oder einem geschützten Landschaftsbestandteil stattfinden soll.
Bei Veranstaltungen in „freier Natur“ empfiehlt es sich deshalb, grundsätzlich mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt oder der Gemeindeverwaltung Kontakt aufzunehmen und abzuklären, ob für die Durchführung der Veranstaltung eine gesonderte Erlaubnis erforderlich ist.
- Kontaktaufnahme zur Unteren Naturschutzbehörde und gegebenenfalls Gemeindeverwaltung zur Abklärung, ob für die Durchführung der Veranstaltung eine gesonderte Erlaubnis erforderlich ist. Folgende Angaben sind erforderlich: Veranstaltungsort, Datum, konkrete Angaben zur Veranstaltung und Ansprechpartner mit Kontaktdaten.
- Einhalten von Natur- und Artenschutzvorgaben
Landratsamt Ostallgäu
Naturschutz
08342 911-467
E-Mail schreibennaturschutz@lra-oal.bayern.de
Zeitliche Fristen
Je nach Größe der Veranstaltung: Kontaktaufnahme zur Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt mind. zwei Wochen vorher, bei großen Veranstaltungen mind. zwei Monate vorher