Künstlersozialkasse

Haftung im Verein bei Veranstaltungen

Dokumente zum Herunterladen

Als PDF speichern

Künstlersozialabgaben

Zeitliche Fristen

Die Summe aller an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte eines Jahres ist bis zum 31.03. des Folgejahres an die Künstlersozialkasse zu melden. Auf diese Jahresmeldung erfolgt eine Abrechnung der Künstlersozialabgabe des Vorjahres.

Links

Als PDF speichern