Bühne
Veranstaltungen mit größerer Bühne, Hüpfburg oder Fahrgeschäft (Fliegende Bauten)
Regelmäßig hat sich der Besitzer bzw. der Betreiber einer anzeigepflichtigen Anlage immer selbst um die rechtzeitige Anzeige beim Staatlichen Bauamt zu kümmern. Dazu hat er eine gültige Ausführungsgenehmigung mit vorzulegen.
Aber nicht jede Bühne oder jedes Fahrgeschäft brauchen tatsächlich eine Ausführungsgenehmigung und müssen angezeigt werden. Ob diese erforderlich ist muss der Besitzer bzw. den Betreiber einer solchen Anlage selbst wissen. Auch hat er die erforderlichen Schritte dazu selbst einzuleiten.
Deshalb hier nur ein allgemeiner Hinweis an Sie als Veranstalter:
Wann brauchen Bühnen, Tribünen, Hüpfburgen und Fahrgeschäfte eine Ausführungsgenehmigung?
Eine Ausführungsgenehmigung ist in der Regel erforderlich, wenn mindestens einer der folgenden Vorgaben überschritten wird:
Bühnen:
- Gesamthöhe (Bühne inkl. Überdachung und Aufbauten) über 5 m
- Grundfläche über 100 m²
- Fußbodenhöhe (vom Gelände bis Oberkante Bühnenboden) über 1,50 m
Zuschauertribünen/Podien:
- Die Tribüne / das Podium ist überdacht
- Grundfläche über 200 m²
- Höhe der betretbaren Fläche über 1 m (vom Gelände ist Oberkante Podest)
Hüpfburgen/aufblasbare Spielgeräte:
- die Höhe des betretbaren Bereichs liegt über 5 m Höhe
Fahrgeschäfte:
- Gesamthöhe über 5 m
- Laufgeschwindigkeit mehr als 1 Meter pro Sekunde
⇒ Falls Sie solche Anlagen bei Ihrer Veranstaltung wünschen und den Aufbau und Betrieb zulassen, weisen Sie gerne den Besitzer oder den Betreiber auf die Anzeigepflicht beim Staatlichen Bauamt hin.
- Der Besitzer bzw. den Betreiber hat mindestens 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn die Anzeige beim Staatlichen Bauamt zu machen.
- Falls eine Gebrauchsabnahme durch den Baukontrolleur erfolgt, sollte diese bei größeren Anlagen mit ausreichender Frist (1-2 Tage) vor dem Veranstaltungsbeginn liegen, um etwaige Mängel noch abstellen zu können.
- Zur Abnahme ist dem zuständigen Baukontrolleur die gültige Ausführungsgenehmigung (Prüfbuch) und der Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung vorzulegen.
- Der Betreiber muss dafür sorgen, dass das Prüfbuch vollständig und aktuell ist (Einträge zu Genehmigung, Verlängerung, Prüfungen, Abnahmen, Mängeln)
- Der Betreiber hat während des Aufbaus und des Betriebs immer die Sicherheit der Benutzer, der Mitwirkenden und seiner Helfer eigenverantwortlich sicherzustellen.
Landratsamt
Bauamt
Herr
Stefan
Goßner
08342 911-516
E-Mail schreibenstefan.gossner@lra-oal.bayern.de
Landratsamt
Bauamt
Herr
Otto
Kindermann
08342 911-395
E-Mail schreibenotto.kindermann@lra-oal.bayern.de
Landratsamt
Bauamt
Herr
Burak
Mermertas
08342 911-959
E-Mail schreibenburak.mermertas@lra-oal.bayern.de
Zeitliche Fristen
Eine Veranstaltung mit größerer Bühne, Hüpfburg oder Fahrgeschäft muss mindestens eine Woche vorher beim Bauamt des Landratsamtes angezeigt werden.