Aula
Veranstaltungen in für diesen Zweck errichteten und dafür genehmigten Gebäuden, mit festgelegter Höchst-Teilnehmerzahl (z.B. Stadthalle, Saal in Gaststätte, Schulaula, Sporthalle etc.)
- Genehmigte Besucherzahl abfragen oder aus Genehmigung des Gebäudes entnehmen.
- Die Einhaltung der zugelassenen Besucherzahl und der Bestuhlungspläne sicherstellen.
- Bei mehr als 200 Besuchern klären, ob eine Genehmigung des Gebäudes bzw. der Räumlichkeit nach "Versammlungsstättenverordnung" vorliegt.
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